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Patronat

Bereits in der Antike galten Patrone als Schutzherrn bzw. einflussreiche und fürsorgliche Männer. Im 4. Jh. übertrug man dieses Verständnis auf die Märtyrer, später auf alle Heiligen. Auch heilige Frauen konnten und können Patroninnen einer Kirche sein.
Das Patronat ist weltlichen Ursprungs und keine kirchliche Erfindung. Unter dem Begriff des Patronats sind Rechte und Pflichten zusammengefasst, die einer natürlichen oder juristischen Person gegenüber einer Kirchengemeinde oder einem kirchlichen Amt aus einem besonderen Rechtsgrund zustehen. Seiner Rechtsnatur nach ist das Patronat ein rein kirchliches Rechtsinstitut in der Form eines kirchlichen Privilegs. Zu den Rechten gehören u. a. das Präsentationsrecht, also das Vorschlagsrecht für die Besetzung eines kirchlichen Amtes, die Aufsichtsbefugnis über Verwaltung und Stiftungsvermögen oder auch ein Ehrenplatz in der Kirche. Die wichtigsten Pflichten sind die ganze oder (meistens) anteilige Übernahme der Baulasten kirchlicher Gebäude (z. B. der Kirchtürme, weil deren Bedeutung als Feuerwachturm und Standort öffentlicher Uhren wichtig waren) oder auch die Dotationsergänzung (Zuschuss zur Pfarrbesoldung).

Der Ursprung des Patronats geht auf das frühe Mittelalter zurück. Ein Patronat entstand durch Neubau einer Kirche einschließlich der Dotationsausstattung seitens seines Grundherrn oder einer geistlichen oder weltlichen Körperschaft. Die lutherischen Kirchen übernahmen das Rechtsinstitut des Patronats, während es die Reformatoren um Calvin ablehnten. Im Zuge der Trennung von Staat und Kirche im 20. Jahrhundert wurden die Patronatsverhältnisse zum großen Teil aufgehoben bzw. neu geregelt. Dabei wurden die Verpflichtungen aus den Patronaten entweder finanziell abgegolten oder durch geringere laufende Beiträge abgelöst.



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Sind Kirchen nicht nach einem Heiligen, sondern nach einem Glaubensgeheimnis benannt, feiert die Gemeinde statt des Patroziniums ein Titularfest. Die Benennung nach Glaubensgeheimnissen ist ebenfalls antiken Ursprungs. So können Kirchen beispielsweise Auferstehungs-, Dreifaltigkeits- oder Fronleichnamkirche heißen.
Welchen "Namen" eine Kirche bekommen hat - dafür gibt es mehrere Erklärungsmöglichkeiten. Sicherlich spielt die Nähe zu einem Heiligen eine wichtige Rolle. Bei den Märtyrergräbern ist das offenkundig. Zu nennen wäre auch die Nähe zum Wirkungsort eines Heiligen, in Thüringen beispielsweise zur Wartburg, wo die Heilige Elisabeth gelebt hat. Nähe kann aber auch die "Aktualität" eines Heiligen meinen, oft nicht nur für eine Gemeinde, sondern sogar für eine ganze Epoche. In Kriegszeiten werden Heilige, die in ihrem Leben Frieden gestiftet haben, "aktuell" gewesen sein. Die ökologischen Krisen unseres Zeitalters haben zu einer Rückbesinnung auf Franziskus und seine – vorbildliche – Liebe zur Schöpfung geführt. Formal verhält es sich heute so, dass über das Patronat einer Kirche Bischof und Bistumsverwaltung gemeinsam mit der Gemeinde im Dialog entscheiden.



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Patron / Patrozinium

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